Normen + Zertifikate für Rauchschürzen
Normen und Zertifikate sind wesentliche Dokumente und Nachweise für die Auswahl, die Projektierung, die Installation und Montage, wie auch die Wartung- und Instandhaltung von Rauchschürzenanlagen.
Verwendbarkeit von Rauchschürzen nach DIN EN 12101-1
Rauchschürzen nach DIN EN 12101-1 sind wichtig für die „Rauch- und Wärmefreihaltung“
Das oberstes Schutzziel von Rauchschürzen,
- die Ausbreitung von heißen giftigen Rauchgasen in Fluchtwegen vorzubeugen
- die Flucht und Rettung von Personen aus einem Gebäude
- den Löscheinsatz der Feuerwehr zu ermöglichen
ist gerade in komplexen Gebäuden sehr schwierig. Die Risiken im Brandschutz müssen unter allen Umständen definiert und auf ein akzeptables Maß minimiert werden. Diese wichtige Aufgabe übernehmen erfahrene Brandschutzingenieure mit der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes.

Normen und Zertifikate für Rauchschürzen nach DIN EN 12101-1
Normen und Zertifikate sind wesentliche Dokumente und Nachweise für die Auswahl, die Projektierung, die Installation und Montage, wie auch die Wartung- und Instandhaltung von Rauchschürzenanlagen.
Die Rauch- und Wärmefreihaltung innerhalb von Gebäuden ist ein baurechtlich gefordertes Schutzziel und in den Gesetzbüchern verankert:
In der Musterbauordnung –MOB–
§3 Allgemeine Anforderungen heißt es:
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern, und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürliche Lebensgrundlage, nicht gefährdet werden, und weiter im
§14 Brandschutz
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu erreichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Um diese baurechtlich geforderten Schutzziele zu erreichen, sind oft aufwendige Brandschutznachweise durch erfahrene Brandschutzingenieure erforderlich und diese sind dann auch Bestandteil der Baugenehmigung und der Genehmigung zur Inbetriebnahme des Gebäudes.
Regelwerke für die Rauch- und Wärmefreihaltung
Die Europäische Norm DIN EN 12101 behandelt im allgemeine die Rauch- und Wärmefreihaltung innerhalb von Gebäuden und besteht aus insgesamt 10 Teilen mit normativen und informativen Anhängen.
Teil 1: Bestimmungen für Rauchschürzen, letzte Fassung;
DIN EN 12101-1:2005 + A1:2006
Die Norm spezifiziert die Leistungsanforderungen an die Produkte sowie Klassifizierungs- und Prüfverfahren für Rauchschürzen die für den Einsatz in Anlagen zur Rauchfreihaltung ausgelegt werden.
Im August 2008 ist die Koexistenz-Periode abgelaufen, heißt, dass ab diesem Zeitpunkt ausschließlich die europäisch technische Grundlage das Produkt Rauchschürzen regelt und somit alle nationalen Zertifikate, wie z.B. die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) keine Gültigkeit mehr haben.
Rauchschürzen sollen folgende Schutzziele unterstützen:
- Flucht- und Zugangswege rauchfrei halten;
- Die Brandbekämpfung durch Bildung einer rauchfreien Schicht erleichtern;
- Den „flash-over“ verzögern und/oder verhindern;
- Ausrüstungen, Einrichtungen und Güter schützen;
- Thermische Einflüsse auf bauliche Komponenten während eines Brandes verringern;
- Schäden, verursacht durch Verbrennungsrückstände und heiße Gase, reduzieren.
Die Aufgabe der Rauchschürzen ist es, die Bewegung von Brandgasen innerhalb von Bauwerken durch Bildung einer Barriere zu kontrollieren.
Typische Anwendungen für Rauchschürzen sind unter anderem die Bildung eines Rauchreservoirs, das Kanalisieren von Rauch, das Einschließen eines Korridors oder einer Ladeneinheit oder Treppenhaus.
Die Europäische Norm teilt Rauchschürzen in zwei Arten ein:
- Statische Rauchschürzen (SSB)
sind fest im Gebäude installierte Anlagen, sie müssen unter Berücksichtigung ihrer Bauartklassifizierung zu jeder Zeit in ihrer Brandalarmposition befestigt sein. - Selbsttätige Rauchschürzen (ASB)
müssen unter Berücksichtigung ihrer Bauartklassifizierung durch externe Ansteuerung in ihre Brandalarmposition ausfahren. Diese Arten von Rauchschürzen benötigen eine Steuerung, um in die Brandalarmposition zu fahren. Sie müssen unter Berücksichtigung ihrer Anwendung, d.h. Schutz von Leben oder Sachschutz, ihre Funktionsweise und ihrer externen Ansteuerung definiert werden.

Die wesentlichen Bestimmungen in der DIN EN 12101-1 spiegeln sich in den Prüfungen wider.
Im Anhang A werden die allgemeinen Prüfanforderungen für alle Größen und Anwendungsbereiche einer Produktfamilie definiert.
Prüfung über die Zuverlässigkeit und Dauerhaftigkeit, sowie der Zwangsbetrieb bis in die Brandalarmposition, wie auch die Ausfahrzeit und Leistung aber auch die Durchlässigkeit für Rauch und letztlich die Temperatur/Zeit-Prüfung müssen die Probekörper bestehen.
Die Reihenfolge spielt bei den Prüfungen eine wichtige Rolle, denn der Prüfkörper muss erst die Zuverlässigkeits- und Beständigkeitsprüfung bestehen, wobei auch der Zwangsbetrieb bis in die Brandalarmposition und die Ausfahrzeit geprüft wird und anschließend muss derselbe Prüfköper die Temperatur/Zeit-Prüfung bestehen.
Der Anhang B beschreibt die Betriebssicherheits- und Ausfahrzeit-Prüfung mit 1000 Bewegungszyklen und Einhaltung der Reaktionszeit und der zulässigen Geschwindigkeit beim Fahren in die Brandalarmposition.
Es werden unterschiedliche Anlagengrößen geprüft um einen Nachweis für die Anwendung der gesamten Produktfamilie zu erhalten. Die Prüfabläufe sind für die unterschiedlichen Arbeitsweisen genau festgelegt. Das Steuerungssystem zur Durchführung der Prüfung muss mit den Anforderungen der DIN prEN 12101-9 übereinstimmen.
Im Anhang C wird die Prüfung für die Rauchdurchlässigkeit des Materials definiert.
Die Prüfung der Rauchdurchlässigkeit am Tuchmaterial erfolgt nach der Prüfnorm DIN EN 1634-3 in dem ein 1 m² großes Muster geprüft wird, dessen Ränder zuverlässig abgedichtet werden.
Die Temperatur während der Prüfung beträgt maximal 200°C.
Das Material hat bestanden wenn die Rauchdurchlässigkeit weniger als 25³/h/m² bei 25 Pa beträgt.
Der Anhang D beschreibt die Temperatur/Zeit-Widerstandsprüfung
Die Prüfung erfolgt nach der Prüfnorm DIN EN 1363-1 Feuerwiderstandsprüfung nach der Einheitstemperaturzeitkurve und Aufbau vom Prüfofen.
Es wird das Verhalten eines Probekörpers der einer definierten Wärmebeanspruchung und definierten Druckbedingungen ausgesetzt ist, beurteilt.
Die Prüfung nach Tabelle 1 erfolgt bei einer konstanten Temperatur von 600°C über einen Zeitraum von bis zu 120 Minuten.
Die Prüfung nach Tabelle 2 erfolgt nach der Einheitstemperaturzeitkurve, DIN EN 1363-1 also bei wesentlich höheren Temperaturen über eine Zeitraum von bis zu 120 Minuten also bis zu 1049°C.
Die Klassifizierung erfolgt nach der DIN EN 12101-1 auf der Grundlager der bestandenen Temperatur/ Zeit-Prüfungen.
Im informativem Anhang E werden Angaben und Berechnungsmethoden zur Auslenkung von Rauchschürzen und Ermittlung von Rauchleckage durch Spalten gemacht. Diese wichtigen Informationen müssen bei der Planung und Auslegung von Automatische Rauchschürzenanlagen in Bauwerken berücksichtigt werden. Die hier behandelten Punkte haben einen erheblichen Einfluss auf die Wirksamkeit und Eignung des Produktes im eingebauten Zustand.
Der Anhang ZA beschreibt die grundlegenden Anforderungen an das Produkt aus der EU-Bauprodukten-Richtlinie. Die Beziehungen zwischen der EU-Direktive und dieser Europäischen Norm, das Verfahren für die Bescheinigung der Konformität der Rauchschürzen, die CE-Kennzeichnung sowie die Konformitätserklärung und Zertifizierung.
Zertifikate für die Verwendbarkeit von Rauchschürzen nach DIN EN 12101-1
- Konformitätsbescheinigungssystem
wird nach erfolgreicher Prüfung (Anhang A bis D) und durch die, für das Produkt zuständige Zulassungsstelle nach der Erstprüfung der Produkteigenschaften durchgeführt. Die Erkenntnisse aus der Erstprüfung des Herstellwerks und der werkseigenen Produktionskontrolle, der Überwachung sowie der Begutachtung und Zulassung der Werksproduktionsüberwachung, müssen für die Zulassungsstelle von Interesse sein, um das Zertifikat zur Leistungsbeständigkeit auszustellen.
- CE Kennzeichnung
Der Hersteller des Produktes ist für die Anbringung der CE-Kennzeichnung verantwortlich.
Die CE-Kennzeichnung muss gemäß den Angaben aus der EU-Direktive 93/68/EC, auf dem Produkt angebracht werden.
- Leistungserklärung
Der Hersteller des Produktes muss ein Leistungserklärung gemäß EU-BauPVO-305/2011 erstellen. Mit der Erstellung der Leistungserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Bauproduktes mit der erklärten Leistung.
Berücksichtigt man die Wichtigkeit der Bauprodukte für den Menschenleben- und Sachwertschutz ist es unausweichlich, dass Planer und Brandschutzingenieure sich mit den Normen und Zertifizierungen der Sicherheitsprodukte vertraut machen, um die einzelnen Komponenten einer Anlage zu Rauch- und Wärmefreihaltung nach DIN EN 12101 richtig und wirksam einzusetzen und alles dafür tun, um zu gewährleisten, dass die Systeme im Fall eines Brandes zuverlässig arbeiten.
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